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4.
Februar 1933: Die Notverordnung zum „Schutz des Volkes“ schränkt die
Versammlungs- und Pressefreiheit ein.
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6.
Februar 1933: Franz von Papen, Reichskommissar von Preußen, erhält die
Machtbefugnis, die geschäftsführende preußische Regierung bei der Abstimmung
über Neuwahlen zu ersetzen.
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22.
Februar 1933: Göring stellt der Polizei Preußens SA-Männer als
„Hilfspolizisten“ an die Seite.
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27.
Februar 1933: Der Reichstagsbrand wird zur Verfolgung und Verhaftung von
Gegnern des Nationalsozialismus genutzt. „Wilde KZs“ entstehen, in denen die
SA ihre Gegner foltert.
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28.
Februar 1933: Die Reichstagsbrandverordnung setzt weitere Grundrechte außer
Kraft. Die Presse von SPD und KPD wird für mehrere Wochen verboten und dadurch
deren Wahlkampf behindert.
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5.
März 1933: Die Neuwahlen zum Reichstag und zum preußischen Landtag bescheren
der NSDAP, die den Wahlkampf gegnerischer Parteien mit Schlägertrupps und
Verboten systematisch behindert, einen gewaltigen Stimmenzuwachs
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8.
März 1933: Die Sitze der KPD im Reichstag und im preußischen Landtag werden
aberkannt.
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13.
März 1933: Joseph Goebbels wird Reichsminister für Volksaufklärung und
Propaganda. Mit der Errichtung der Reichskulturkammer wird auch die Kultur
gleichgeschaltet.
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März
1933: Die ersten Konzentrationslager entstehen (Oranienburg und Dachau).
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21.
März 1933: Eine Notverordnung sorgt für eine Amnestie für NS-Verbrecher.
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23.
März 1933: Aus Angst vor SA und SS und der Verhaftung oppositioneller
Politiker sowie aufgrund falscher Versprechungen billigt der Reichstag Hitlers
Ermächtigungsgesetz, mit dem sich das Parlament selbst entmachtet.
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31.
März 1933: Durch das „vorläufige Gesetz zur Gleichschaltung der Länder mit dem
Reich“ werden mit Ausnahme des bereits umgebildeten preußischen Landtages alle
Länderparlamente aufgelöst.
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1.
April 1933: Mit dem Boykott jüdischer Geschäfte werden zugleich jüdische
Anwälte, Richter und Ärzte an der Ausübung ihres Berufes gehindert.
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7.
April 1933: Mit dem „Zweiten Gesetz zur Gleichschaltung der Länder mit dem
Reich“ werden die Länder durch die Einsetzung von Reichsstatthaltern restlos
entmündigt. Das „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ sorgt für
Gleichschaltung des Öffentlichen Dienstes und erlaubt die Entfernung
unliebsamer Beamter.
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25.
April 1933: Mit dem „Gesetz gegen die Überfüllung deutscher Schulen und
Hochschulen“ nimmt die geistige Gleichschaltung seinen Lauf.
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26.
April 1933: Göring errichtet ein Geheimes Staatspolizeiamt (Gestapa), das die
Aufgaben der Politischen Polizei übernimmt.
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2.
Mai 1933: Die freien Gewerkschaften werden aufgelöst.
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9./11. Mai 1933: Mit der Umbildung des Vereins Deutscher Zeitungsverleger und
des Reichsverbands Deutscher Zeitschriftenverleger wird die Presse
gleichgeschaltet.
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10.
Mai 1933: Das Vermögen der SPD wird beschlagnahmt. Mit der Bücherverbrennung
tritt der Kampf gegen unerwünschte Kultur in eine neue Phase.
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21.-26. Juni 1933: Die SA terrorisiert die Bevölkerung während der „Köpenicker
Blutwoche“.
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22.
Juni 1933: Die SPD wird verboten.
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26./27. Juni 1933: Unter politischem Druck löst sich die Deutschnationale
Front, die konservative Konkurrenz der NSDAP, selbst auf.
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5.
Juli 1933: Mit dem Zentrum löst sich die letzte große Partei der Weimarer
Republik auf.
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8.
Juli 1933: Der Rundfunk wird gleichgeschaltet.
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14.
Juli 1933: Mit dem „Gesetz gegen die Neubildung von Parteien“ ist die NSDAP
die einzig zugelassene Partei und somit der Einparteienstaat perfekt.